Datenschutzerklärung

 

Verantwortlich für den Datenschutz in der Anwaltskanzlei Happ ist die Inhaberin der Kanzlei (Rechtsanwältin Katharina Happ).

 

Wenn Sie diese Homepage besuchen, werden von Ihnen keine Daten erfasst. Die Homepage dient ähnlich wie ein Plakat nur der erleichterten Auffindbarkeit der Kanzlei im Internet und zur Information über unsere Kanzlei.

 

Wir erfahren nicht, wer unsere Homepage besucht hat (keine „Cookies“). Wir speichern nichts und verarbeiten auch keine Daten von Ihnen.

 

 

Erläuterung:

 

Wenn Sie uns ein Mandat (Auftrag für eine anwaltliche Tätigkeit, z. B. Beratung oder Vertretung) erteilen, nehmen wir diesen Auftrag nicht über die Homepage entgegen.

 

Sondern durch den persönlichen Kontakt (Besuch in unserer Kanzlei, Telefonat oder andere Formen der elektronischen Kommunikation). Erst dann werden nach Ihrer individuellen Zustimmung in unserem Netzwerk Daten über Sie gespeichert. Hierzu ist also eine Einwilligung erforderlich.

 

Der Besuch unserer Homepage ist keine Einwilligung.

 

Unser Netzwerk besteht aus derzeit 3 PC. Das Netzwerk ist nicht mit dem Internet verbunden.

 

Ein 4. PC ist mit dem Internet verbunden.

 

Dadurch sind Ihre Daten bei uns sicher.

 

Näheres zur Speicherung und Löschung von Daten teilen wir Ihnen mit, wenn Sie Mandant der Kanzlei werden wollen (oder dies bereits sind).

 

Wir (also ich als Rechtsanwältin und meine Mitarbeiter) nehmen die anwaltliche Pflicht zur Verschwiegenheit aller uns anvertrauten Informationen sehr ernst. Diese Anforderungen an die anwaltliche Pflichterfüllung gehen über allgemeine Anforderungen an Datenschutz deutlich hinaus.

 

 

Professor Dr. Wilhelm Steinmüller, 1934-2013, Bruder meiner Mutter, gilt als einer der Begründer des Datenschutzrechts („Informationelle Selbstbestimmung“) und hat an den wissenschaftlichen Grundlagen für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (Volkszählungs-Entscheidung 1983) mitgewirkt.